Kirchenasyl für ein geflüchtetes Ehepaar

Vom September 2019 bis April 2020 wurde ein junges Ehepaar aus dem Iran, welches in dieser Zeit in Kirchenasyl lebte, finanziell unterstützt. 

Durch persönliches Kennenlernen des Ehepaars entstand eine gute und freundschaftliche Beziehung. Die Erzählungen über die Flucht aus dem Iran aufgrund des christlichen Glaubens bewegte uns und so entstand der Wunsch, dem Ehepaar zu helfen. Aufgrund der persönlichen Geschichte sowie des geltenden Asylrechts (Dublin-Verfahren) drohte dem Ehepaar die Abschiebung in das Land, in welchem sie während der Flucht erstmalig registriert wurden. Anschließend würden sie aller Voraussicht nach wieder zurück in den Iran abgeschoben werden. In beiden Ländern erlitt das Paar jedoch eine menschenunwürdige Behandlung, auch aufgrund ihres christlichen Glaubens. Nur mittels eines Kirchenasyls konnte dies verhindert werden. 

 

  • Kirchenasyl meint eine vorübergehende Aufnahme von Flüchtlingen in eine Kirchengemeinde zur Abwendung von einer zu erwartenden Abschiebung, welche Leib und Leben bedroht. 
  • Durch das Kirchenasyl wird die Möglichkeit einer erneuten Überprüfung des asylrechtlichen Verfahrens  geschaffen. 
  • Das junge Ehepaar wohnte während ihres Kirchenasyls 6 Monate auf dem Kirchengelände einer Kirche in Minden und durfte dieses nicht verlassen. 
  • Die Arbeit des dort zuständigen Pastors wurde während dieser Zeit finanziell unterstützt, um dadurch die Grundversorgung für das uns bekannte Ehepaar finanziell abdecken zu können.